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KFZ Versicherung Drucken E-Mail

Versicherbar sind: Versicherungs- und Finanzvermittler sowie deren Mitarbeiter

Produktinformation: Kfz- Haftpflicht und Kasko Kfz- Haftpflichtversicherung:

  • EUR 100.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. EUR 8.000.000 je geschädigte Person)

Fahrzeugversicherung: Teilkasko

  • EUR 150 Selbstbeteiligung
  • Wildschaden: außer „echtem“ Haarwild sind auch Zusammenstöße mit Hunden, Pferden, Rindern, Ziegen, Schafen etc. versichert.
  • Marderbiss: Schäden durch Marderbiss einschließlich Folgeschäden sind bis zu EUR 3.000 versichert.
  • Sonderausstattungen: Mehrwerte sind beitragsneutral bis EUR 25.000 mitversichert.
  • Glasschäden: Reparatur (statt Ersatz) der Scheibe ohne Selbstbeteiligung
  • Bergungs- und Abschleppkosten: Übernahme der Bergungs- und Abschleppkosten nach einem Unfall bis zu EUR 1.500
  • Ruheversicherung: für abgemeldete Fahrzeuge bis maximal 24 Monate

 

Fahrzeugversicherung: Vollkasko

  • EUR 500 Selbstbeteiligung
  • Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind mitversichert.
  • Ersatzleistung bei Totalschaden: bis 12 Monate ab Erstzulassung wird der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt.
  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit (außer bei Unfällen unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen)
  • Bei Leasingfahrzeugen: Ersatz des Buchwerts des Leasingvertrags (und nicht nur des Wiederbeschaffungswerts), wenn die GAP Deckung eingeschlossen wurde.
  • Nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden: Kosten für Neuzulassung bis EUR 100 und für Überführung bis EUR 500 werden übernommen, wenn das Ersatzfahrzeug wieder in diesem Rahmenvertrag versichert wird.

 

Vorraussetzungen

  • Nettoneuwert inkl. Sonderausstattung nicht über EUR 80.000,00
    (für PKW und Lieferwagen)
  • SFR des Vorversicherers mind. SF 3
  • Freigabe zur Einholung der Schadenauskunft des Vorversicherers.

 

Bonusregelung

  • Schadenfreiheit wird als Rabattretter fortgeschrieben.
    Je 3 Jahre Schadenfreiheit erlauben einen Schaden
    ohne Zurückstufung und Beitragserhöhung auszugleichen

 

Malusregelung

  • 1 Schaden im Jahr + 20% im Folgejahr
  • 2 Schäden im Jahr + 40% im Folgejahr
  • 3 Schäden im Jahr + 60% im Folgejahr
  • 4. Schaden im Jahr erfolgt die Kündigung zum Ablauf
 
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