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Versicherbar sind: Versicherungs- und Finanzvermittler sowie deren Mitarbeiter Produktinformation: Kfz- Haftpflicht und Kasko Kfz- Haftpflichtversicherung: - EUR 100.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. EUR 8.000.000 je geschädigte Person)
Fahrzeugversicherung: Teilkasko - EUR 150 Selbstbeteiligung
- Wildschaden: außer „echtem“ Haarwild sind auch Zusammenstöße mit Hunden, Pferden, Rindern, Ziegen, Schafen etc. versichert.
- Marderbiss: Schäden durch Marderbiss einschließlich Folgeschäden sind bis zu EUR 3.000 versichert.
- Sonderausstattungen: Mehrwerte sind beitragsneutral bis EUR 25.000 mitversichert.
- Glasschäden: Reparatur (statt Ersatz) der Scheibe ohne Selbstbeteiligung
- Bergungs- und Abschleppkosten: Übernahme der Bergungs- und Abschleppkosten nach einem Unfall bis zu EUR 1.500
- Ruheversicherung: für abgemeldete Fahrzeuge bis maximal 24 Monate
Fahrzeugversicherung: Vollkasko - EUR 500 Selbstbeteiligung
- Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind mitversichert.
- Ersatzleistung bei Totalschaden: bis 12 Monate ab Erstzulassung wird der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt.
- Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit (außer bei Unfällen unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen)
- Bei Leasingfahrzeugen: Ersatz des Buchwerts des Leasingvertrags (und nicht nur des Wiederbeschaffungswerts), wenn die GAP Deckung eingeschlossen wurde.
- Nach einem ersatzpflichtigen Totalschaden: Kosten für Neuzulassung bis EUR 100 und für Überführung bis EUR 500 werden übernommen, wenn das Ersatzfahrzeug wieder in diesem Rahmenvertrag versichert wird.
Vorraussetzungen - Nettoneuwert inkl. Sonderausstattung nicht über EUR 80.000,00
(für PKW und Lieferwagen) - SFR des Vorversicherers mind. SF 3
- Freigabe zur Einholung der Schadenauskunft des Vorversicherers.
Bonusregelung - Schadenfreiheit wird als Rabattretter fortgeschrieben.
Je 3 Jahre Schadenfreiheit erlauben einen Schaden ohne Zurückstufung und Beitragserhöhung auszugleichen Malusregelung - 1 Schaden im Jahr + 20% im Folgejahr
- 2 Schäden im Jahr + 40% im Folgejahr
- 3 Schäden im Jahr + 60% im Folgejahr
- 4. Schaden im Jahr erfolgt die Kündigung zum Ablauf
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