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BBR BHV HV 4273/04 (A) Drucken E-Mail

 

 

Risikobeschreibung und Besondere Bedingung zur Büro-Haftpflichtversicherung einschließlich der Nutzung von Internet-Technologien

 
Risikobeschreibung
I.    Versichert ist abweichend von § 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensscha-den-Haftpflichtversicherung HV 31 (AVB) die gesetzli-che Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seiner Gesellschafter (Mitinhaber) und seiner Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeit für den Fall, dass sie wegen eines Personen- oder Sachschadens von einem Dritten in Anspruch genommen werden. Versicherungsfall ist das Schadenereignis.

II.    Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Ei-gentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstü-cken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, sofern sie aus-schließlich für Zwecke des versicherten Berufs genutzt werden.

III.    Nutzung von Internet-Technologien
1.    Abweichend von § 1 AVB sowie Ziffer I ist ferner mitversichert die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-den im Zusammenhang mit der Ausübung der versi-cherten beruflichen Tätigkeit aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per e-mail oder mittels Daten-träger, soweit es sich handelt um Schäden aus
a)    der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma-chung oder Veränderung von Daten (Datenverän-derung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
b)    der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speiche¬rung von Daten bei Dritten und zwar wegen
    aa) sich daraus ergebender Personen- und Sach-schäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderun-gen sowie
    bb) der Kosten zur Wiederherstellung der veränder¬ten Daten bzw. Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
c)    der Störung des Zugangs Dritter zum elektroni-schen Datenaustausch;
d)    der Verletzung von Persönlichkeitsrechten; insoweit besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Ansprüche, nicht jedoch von Urheberrechten;
e)    der Verletzung von Namensrechten; insoweit be-steht auch Versicherungsschutz für immaterielle Ansprüche.
2.    Im Rahmen des versicherten Risikos obliegt es dem Versicherungsnehmer, dass seine auszutau-schenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.

IV.
1.    Die Versicherungssumme für Schäden gem. Ziffern I und II beträgt je Schadenereignis für Personenschä¬den 2.000.000 EUR und für Sachschäden 1.000.000 EUR.
2.    Die Versicherungssumme für Schäden gem. Ziffern III 1 a - d beträgt 1.000.000 EUR.
3.    Die Versicherungssumme für Schäden gem. Ziffer III 1 e beträgt 250.000 EUR.
4.    In Fällen von Schäden gem. Ziffer III werden Auf-wendungen des Versicherers für Kosten abweichend von § 3 Ziffer 7 AVB als Leistung auf die Versiche-rungssummeangerechnet. Kosten sind Anwalts-, Sach¬verständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten. Aufwen¬dungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen; dies gilt auch dann, wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
5.    Abweichend von § 3 Ziffer 4.1 AVB gelten mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache als ein Schadenereignis.
V.    Die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres wird auf das Zweifache der Versicherungssumme begrenzt, bei Schadenereignis-sen gem. Ziffer III stellt die Versicherungssumme gem. Ziffer IV zugleich die Höchstleistung für alle Versiche-rungsfälle eines Versicherungsjahres dar.

Besondere Bedingung
1.    Der von dem Versicherungsnehmer allein zu de-ckende Schaden beträgt in jedem Fall 50 EUR (Fest-selbstbehalt).
2.    In Ergänzung von § 4 AVB bezieht sich der Versi-cherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche
a)    wegen Schäden, die die versicherten Personen durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursa-chen;
b)    von versicherten Personen sowie Angehörigen versicherter Personen;
c)    wegen Schäden, die entstehen aus Anlass der Verwaltung von Grundstücken. Insoweit kann ge-sondert Versicherungsschutz beantragt werden;
d)    die in außereuropäischen Staaten und nach dem Recht außereuropäischer Staaten geltend gemacht werden.
3.    Im übrigen gelten die AVB sinngemäß.
 
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