Leistungsbeschreibung Komplett- Strafrechtsschutz

Aspekt

 

Leistung

Vertragsinhalt

 

Umfassende Übernahme der Kosten für die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, auch beim Vorwurf eines Verbrechens

Versicherte Personen

 

Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie alle angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter.

Versicherte Tätigkeit

 

Der Versicherte in Ausübung seiner Tätigkeit als Versicherungs- und Finanzdienstleister

Versichertes Risiko

 
  • Der Versicherungsschutz umfasst die Kostenübernahme in jeder Phase des Strafverfahrens einschliesslich der Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Sachverständigen.
  • Deckung besteht unabhängig davon, ob diese Taten vorsätzlich oder fahrlässig begehbar sind (z.B. auch bei dem Vorwurf vorsätzlicher Steuerhinterziehung), solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.
  • Bei einer Vorsatzverurteilung im Strafbefehlsverfahren erfolgt keine Rückforderung der erbrachten Leistungen.
  • Erforderlichenfalls erfolgt auch eine Kostenübernahme für mehrere Rechtsanwälte für einen Beschuldigten.
  • Es besteht vorbeugender Rechtsschutz bei einem drohenden Ermittlungsverfahren.
  • Bei der Vernehmung von versicherten Personen als Zeugen ist auch die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt versichert (Zeugenbeistand).
  • Auch die Beistandsleistung für unternehmensfremde Entlastungszeugen fällt unter den Versicherungsschutz.
  • Es besteht Versicherungsschutz für steuerrechtliche Auseinandersetzungen mit Behörden oder Gerichten.
  • Der Versicherer übernimmt Imagekosten / Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit einem Strafverfahren (Rufschädigung) in Höhe von bis zu 10% der Versicherungssumme.
  • Ausgenommen sind verkehrsrechtliche Verstösse gemäss StVO oder StVG.

Versicherte Kosten

 
  • Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten, die über den gesetzlichen Gebühren liegen
  • Anwaltsreisekosten, wenn auswärtige Spezialverteidiger beauftragt werden
  • Gerichtskosten
  • Übernahme der Kosten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen
  • Übernahme der Kosten eines vom Versicherten beauftragten Sachverständigen
  • Übersetzungskosten
  • Strafkaution
  • Nebenklagekosten

Rechtsschutzfall

 

Als Rechtsschutz gilt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es bei der zuständigen Behörde als solches verfügt wird. Damit fallen auch bereits vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrages eingetretene Vorfälle unter den Versicherungsschutz, soweit ihretwegen noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.

Geltungsbereich

 

weltweit

Service

 

24-Stunden-Service zur Benennung qualifizierter Strafverteidiger und Sachverständiger

Versicherungssumme

 

Die Versicherungssumme beträgt je nach Beantragung 300.000 EUR oder 500.000 EUR je Rechtsschutzfall.

Vertragsgrundlage

 

Besondere Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutzversicherung (USRB-MGU 2006, Stand 01.03.2006)

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