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Aspekt
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Leistung
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Vertragsinhalt
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Umfassende Übernahme der Kosten für die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, auch beim Vorwurf eines Verbrechens
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Versicherte Personen
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Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie alle angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter.
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Versicherte Tätigkeit
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Der Versicherte in Ausübung seiner Tätigkeit als Versicherungs- und Finanzdienstleister
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Versichertes Risiko
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- Der Versicherungsschutz umfasst die Kostenübernahme in jeder Phase des Strafverfahrens einschliesslich der Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Sachverständigen.
- Deckung besteht unabhängig davon, ob diese Taten vorsätzlich oder fahrlässig begehbar sind (z.B. auch bei dem Vorwurf vorsätzlicher Steuerhinterziehung), solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.
- Bei einer Vorsatzverurteilung im Strafbefehlsverfahren erfolgt keine Rückforderung der erbrachten Leistungen.
- Erforderlichenfalls erfolgt auch eine Kostenübernahme für mehrere Rechtsanwälte für einen Beschuldigten.
- Es besteht vorbeugender Rechtsschutz bei einem drohenden Ermittlungsverfahren.
- Bei der Vernehmung von versicherten Personen als Zeugen ist auch die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt versichert (Zeugenbeistand).
- Auch die Beistandsleistung für unternehmensfremde Entlastungszeugen fällt unter den Versicherungsschutz.
- Es besteht Versicherungsschutz für steuerrechtliche Auseinandersetzungen mit Behörden oder Gerichten.
- Der Versicherer übernimmt Imagekosten / Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit einem Strafverfahren (Rufschädigung) in Höhe von bis zu 10% der Versicherungssumme.
- Ausgenommen sind verkehrsrechtliche Verstösse gemäss StVO oder StVG.
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Versicherte Kosten
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- Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten, die über den gesetzlichen Gebühren liegen
- Anwaltsreisekosten, wenn auswärtige Spezialverteidiger beauftragt werden
- Gerichtskosten
- Übernahme der Kosten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen
- Übernahme der Kosten eines vom Versicherten beauftragten Sachverständigen
- Übersetzungskosten
- Strafkaution
- Nebenklagekosten
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Rechtsschutzfall
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Als Rechtsschutz gilt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es bei der zuständigen Behörde als solches verfügt wird. Damit fallen auch bereits vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrages eingetretene Vorfälle unter den Versicherungsschutz, soweit ihretwegen noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.
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Geltungsbereich
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weltweit
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Service
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24-Stunden-Service zur Benennung qualifizierter Strafverteidiger und Sachverständiger
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Versicherungssumme
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Die Versicherungssumme beträgt je nach Beantragung 300.000 EUR oder 500.000 EUR je Rechtsschutzfall.
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Vertragsgrundlage
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Besondere Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutzversicherung (USRB-MGU 2006, Stand 01.03.2006)
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